Daran denken wir gerne zurück:


Erweiterung der Notfallbetreuung für Eltern in kritischen Infrastrukturen

21.03.2020

Sehr geehrte Eltern der Katholischen Grundschule,

aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine Erweiterung der bisherigen Regelungen für die Notfallbetreuung. Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils, in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung für unabkömmliches Personal handelt und die Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleistet werden kann. Nehmen Sie die Notbetreuung bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet. (8.00 Uhr – max. 16.30 Uhr)

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Sofern Sie die erweiterte Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitte ich Sie, mir möglichst bis Sonntag, 22.03. um 13.00 Uhr per Email (kgs-kaarst@Kaarst.de) mitzuteilen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten eine Betreuung Ihres Kindes erforderlich ist, damit wir entsprechende Notgruppen ab Montag, 23.03. Uhr organisieren können.

Zum Nachweis Ihres Anspruches auf die Notfallbetreuung nutzen Sie bitte das angehängte Formular des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, aktuell abrufbar auf der Homepage der Stadt Kaarst.

Sollten Sie Ihr Kind bereits für die Notfallbetreuung angemeldet haben, bleibt die Anmeldung bestehen. Ein erneuter Nachweis des Arbeitgebers ist selbstverständlich nicht erforderlich.

Wir hoffen inständig, dass wir damit dazu beitragen können, Sie als wichtige Schlüsselperson zu unterstützen und sagen DANKE für Ihren Einsatz.
Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anika Seipelt
Komm. Schulleitung

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21.03.2020


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