Mitwirkungsgremien Pflegschaften - Wer oder was ist das eigentlich?


Quelle: Schulministerium NRW
1. Ebene Klassenpflegschaft
2. Ebene Schulpflegschaft
3. Ebene Schulkonferenz


1. Ebene Klassenpflegschaft:

Die Eltern aller Kinder aus einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft.
Aus dieser Gemeinschaft der versammelten Eltern wird am ersten Elternabend ein/e Vorsitzende(r) samt Stellvertreter(in) gewählt. Diese beiden sind damit die gewählten Elternvertreter ihrer Klasse und somit die Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
Die mit dem Amt einhergehenden Aufgaben sind vielfältig. Die Organisation von „Elternstammtischen“, bei denen Eltern (und Lehrer) sich in der Regel abends und außerhalb der Schule treffen, um sich über schulische Themen und „Gott und die Welt“ zu unterhalten, dienen der Klärung von Fragen, dem Organisieren von Klassenaktionen und dem besseren Kennenlernen der Eltern untereinander. Weiter kann die Klassenpflegschaft aber auch zwischen Eltern und Lehrern vermitteln, zum Beispiel bei Konflikten oder durch die Weitergabe von klassenspezifischen Informationen. Zusätzlich nehmen die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden an den sogenannten Schulpflegschaftssitzungen teil.

Das sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Klassenpflegschaften im Schuljahr 2023/24:

KlasseVorsitzende/rVertreter/in
1aSandra BernauerIlona Fürstenau
1bDiana LonczinskiRaphaela Albrecht
1cAnne HirschenDr. Julia Weiler-Esser
1dSabrina BehmMichaela Sülzenfuß
2aLars RoehlikeJohanna Kalender
2bAlexandra DüllbergAlexa Vaeßen
2cCarolin WilmsLisa Breuer
3aBritta SiepeDaniela Kruse
3bDoris StelzmannSarah Smith
3cMichelle NeumesNina Knöppel
3dInna FischerNadya Mchiouer
4aNadia KulkaCarolin Gauglitz
4bIlona FürstenauChristina Böttner
4cKatharina DrebesStefanie Schwenzer

Sie tagen gemeinsam in den Schulpflegschaftssitzungen.
Aus diesem Gremium wurden die Schulpflegschaftsvorsitzende und ihre Vertreterin gewählt.


2. Ebene Schulpflegschaft:

Gemäß des § 72 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt die Schulpflegschaft, welche sich aus den einzelnen Klassenpflegschaften zusammensetzt, die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Um dieses zu gewährleisten, berät die Schulpflegschaft über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Daneben steht die Schulpflegschaft an der Katholischen Grundschule Kaarst in engem Kontakt zu der Schulleitung und dem Förderverein der Schule. Hierdurch wird einerseits eine hohe Transparenz an für die Schule wichtigen Sachthemen erzielt; andererseits werden regelmäßig das Schulleben begleitende Aktionen, wie beispielsweise das Schulfest, durch die Schulpflegschaft unterstützt.
Die Schulpflegschaft versteht sich des Weiteren auch als Anlaufstelle bei Fragen oder Sorgen einzelner Eltern, die im Zusammenhang mit der Schule stehen.

Das ist die gewählte Schulpflegschaftsvorsitzende und ihre Vertreterin im Schuljahr 2023/24:

SchulpflegschaftsvorsitzendeVertreterin
Frau Siepe (3a)Frau Fürstenau (4b)


3. Ebene Schulkonferenz

Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Hieran nehmen neben der Schulleitung auch aus dem Lehrerkollegium gewählte Vertreter und die gewählten Elternvertreter aus der Schulpflegschaft teil. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, sie legt die beweglichen Ferientermine fest, stimmt über die Einführung neuer Lernmittel ab, beteiligt sich an der Entwicklung des Schulprogramms und noch vieles mehr.

Das sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schulkonferenz im Schuljahr 2022/23:

ElternvertreterLehrervertreter
Frau Siepe (3a)Frau Genenger
Frau Fürstenau (4b)Frau Hauck
Frau Wilms (2c)Frau Janßen (1c)
Frau Schwenzer (4c)Herr Koch (2b)
Frau Düllberg (2b)Frau Warias (2a)
Frau Sülzenfuß (1d)Frau Zapp (3a)
Sie tagen gemeinsam mit Frau Seipelt (komm. Schulleitung) in den Schulkonferenzen.